Bebauungsplan „ Im Bülland“
Die für uns alle und insbesondere für junge Familien wichtige Entwicklung von Wohnbauflächen im Stadtgebiet, kombiniert mit den Schutzmaßnahmen in einer schwierigen Zeit, haben dazu geführt, dass die heutige Beratung zu diesem Thema annähernd einem Ortstermin gleichkommt.
Die konsequente Umsetzung der Richtlinien für die Vergabe solcher Flächen, haben gerade direkt im Umfeld des heutigen Tagungsortes gezeigt, dass der Bedarf zum Erwerb solcher Grundstücke vorhanden ist.
Wichtiges Kriterium bei der Beurteilung dieser Entwicklungsmaßnahme „Im Bülland“ ist die Tatsache, dass hier eine Fläche für den Mietwohnungsbau und für Einfamilienhäuser entstehen wird.
In den Vorberatungen zu diesem Tagesordnungspunkt im Bau – und Planungsausschuss wurden die Mitglieder der CDU mit einem Antrag konfrontiert, der in den Textfestsetzungen eine unbedingte Forderung von klimatischen Baumaßnahmen forderte.
Gründach und/oder Photovoltaik sollten gemäß diesem Antrag in die Textfestsetzungen eingearbeitet werden.
Spontan konnte hierzu keine Zustimmung im Bau – und Planungsausschuss seitens der CDU gegeben werden, da diese Ergänzung bzw. Änderung möglicherweise eine erneute Offenlage und damit Verzögerung ausgelöst hätte.
Im Bewusstsein, dass unser Klima und der damit einhergehende Klimawandel konsequenterweise auch Verhaltens- und gesetzlicher Veränderungen bedarf, haben wir innerhalb der Fraktion die Diskussion zu diesem Thema sehr umfangreich geführt.
Einerseits ist es Ziel, die Bedingungen und Auflagen nicht so weit auszudehnen, dass die Textfestsetzungen zu einer Explosion der Kosten führen, anderseits sollen die Klimaschutzmaßnahmen nicht vollkommen außer Acht gelassen werden.
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, ob der Antrag von Bündnis90/die Grünen möglicher Weise in den Kaufverträgen mit den neuen Eigentümern vereinbart werden kann, wenn eine entsprechende Ergänzung der textlichen Festsetzungen zur Verzögerung bei der Umsetzung des Bebauungsplanes führen sollte.
Folgendem Aspekt möchte die CDU – Fraktion hierbei in der Zukunft weiter verfolgen und diskutieren:
Die zunehmende Zahl der Starkregenereignisse belastet die Hydraulik des städtischen Kanalsystems enorm.
Sollte diese Entwicklung sich fortsetzen, könnte dies beim Bau zukunftsfähiger Kanalsysteme erhebliche zusätzliche städtische Kosten verursachen.
Die Nutzung eines Gründaches trägt insofern mit dazu bei, Wasser zu binden und nicht auf schnellstem Wege ins Kanalsystem einzuleiten.
Deshalb stellte sich in der Diskussion die Frage, ob es denkbar ist, dass derjenige, der ein Gründach auf sein Haus baut, über die Abwassergebühren beim wiederkehrenden Beitrag Niederschlagswasser einen finanziellen Vorteil erreichen kann?
Wir bitten die Verwaltung, hierzu eine Prüfung vorzunehmen und beabsichtigen in einer der nächsten Stadtratssitzungen zu dieser Thematik einen Antrag zu formulieren.
Die CDU – Fraktion stimmt der heutigen Vorlage, ergänzt um die Ausführungen zur Dachbegrünung/Photovoltaik zu.