20. Sep­tem­ber 2024

Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Ahrweiler“

Heu­te gehen wir mit dem Beschluss des Bebau­ungs­plans Feu­er­wehr­haus Ahr­wei­ler einen wei­te­ren Schritt in den Wie­der­auf­bau unse­rer Infrastruktur.

Wäh­rend der Flut­ka­ta­stro­phe im Juli 2021 wur­de das Feu­er­wehr­haus in Ahr­wei­ler nahe­zu voll­stän­dig zer­stört, so dass ein Neu­bau unum­gäng­lich ist. Durch die Flut­ka­ta­stro­phe wur­de ver­deut­licht, dass durch die zahl­rei­chen zer­stör­ten Brü­cken die Erreich­bar­keit der süd­li­chen Ahr Sei­te künf­tig opti­miert wer­den muss.

Die Stand­ort­ana­ly­se hat gezeigt, dass der Neu­bau des Feu­er­wehr­hau­ses Ahr­wei­ler unbe­dingt süd­lich der Ahr gebaut wer­den soll­te, um auch bei Brü­cken­aus­fäl­len die Bevöl­ke­rung wei­ter­hin ver­sor­gen zu kön­nen. Da die meis­ten Ein­sät­ze nörd­lich der Ahr statt­fin­den, ist ein Stand­ort in der Nähe der Ahr­tor­brü­cke ideal.

Die Wahl des rich­ti­gen Stand­or­tes für ein Feu­er­wehr­haus ist von ent­schei­den­der Bedeu­tung, da sie die Effi­zi­enz, Reak­ti­ons­zeit und letzt­end­li­che die Sicher­heit der Bevöl­ke­rung beeinflusst.

Das ehe­ma­li­ge Ahr­sta­di­on bie­tet ein aus­rei­chend gro­ßes Grund­stück das zeit­nah bebaut wer­den kann. Obwohl es im Hoch­was­ser­ge­biet liegt, kann durch geeig­net Maß­nah­men ein siche­rer Bau gewähr­leis­tet wer­den. Es ist bedau­er­lich, dass der­zeit kei­ne alter­na­ti­ven Grund­stü­cke außer­halb des Über­schwem­mungs­ge­biets zur Ver­fü­gung ste­hen, die den Anfor­de­run­gen entsprechen.