CDU-Stadtverband kritisiert den Entwurf zum Landesjagdgesetz: Einigkeit mit MdL Horst Gies und Jagdvorstand Torben Butchereit
Geschlossene Reihen im CDU-Stadtverband Bad Neuenahr-Ahrweiler und im Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Bad Neuenahr-Ahrweiler I. gegen den Referentenentwurf zum Landesjagdgesetz. Für den CDU-Fraktions- und Parteivorsitzenden von Bad Neuenahr-Ahrweiler Peter Ropertz ist der Entwurf “in dieser Form nicht akzeptabel und rigoros abzulehnen”. Er geht mit seiner Einschätzung konform mit den Äußerungen von CDU-MdL und jagdpolitischem Sprecher der RLP-CDU Horst Gies, der den Entwurf “Als Schlag ins Gesicht” bezeichnet. „Mit dem vorliegenden Entwurf möchte das grün geführte Ministerium unseren Jägerinnen und Jägern im Land jegliche Kompetenz abschreiben“, so Gies. Der CDU-Abgeordnete ist erschüttert, dass zukünftig behördliche Anordnungen und Anweisungen der Jägerschaft vorschreiben sollen, wie sie ihre Tätigkeit auszuüben haben. Auch weiß Gies, der selbst Jäger ist, dass mit diesem Entwurf der Waldbau weit über den Artenschutz und die Hege gestellt wird. „Mit diesem Gesetz droht die Gefahr, dass ein Keil zwischen Behörden, Waldbesitzer sowie Jägerinnen und Jäger und Naturschützer getrieben wird. Denn gerade in diesen Bereichen arbeiten wir bisher mit den Kreisgruppen und Kommunen vor Ort vertrauensvoll zusammen – wir als Jäger sehen uns als wichtigen Bestandteil“. Der Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft (JG) Bad Neuenahr-Ahrweiler I Dr. Torben Butchereit betont: ” Im Ergebnis lehnen wir den Entwurf komplett ab, er muss vollständig zurückgenommen werden. Trotz erheblicher Kritikpunkte, wie insbesondere Tierschutz, möchte ich mich hier auf die angefragte Situation der Jagdgenossenschaften fokussieren. Der Entwurf enteignet die Landeigentümer, verstößt gegen den Tierschutz, schafft mehr Staat und mehr Bürokratie, verstößt gegen das Prinzip der Örtlichkeit und schwächt in seiner Gesamtheit den ländlichen Raum.” Nach Auffassung von Dr. Butchereit greift der Entwurf tiefgehend in die Rechte der Jagdgenossenschaft ein: ” Bisher schließen die JGs einen Pachtvertrag mit ihren Jagdpächtern nach ihren Vorstellungen. Bisher treffen sie Abschussvereinbarungen mit ihrem Vertragspartner. Nach dem neuen Entwurf können alle Grundstückseigentümer von dem Recht Gebrauch machen, die Jagd selbst oder durch einen Dritten innerhalb eines verpachteten Bezirkes ausüben zu lassen, also aus der Genossenschaft auszuscheren. Damit gibt es nicht mehr einen verantwortlichen Pächter, sondern im schlimmsten Fall Tausende! Dies ist nicht mehr praktikabel. Nach dem neuen Recht gibt es keine Abschussvereinbarun-gen mehr. Der Staat bestimmt, ob der Pachtvertrag wegen Nichteinhaltung forstlicher Ziele fristlos kündbar ist. Das ist eine inakzeptable staatliche Einmischung in die Privatautonomie. Nach dem neuen Recht bestimmt der Forst die Abschusshöhe, zentral über die Obere Jagdbehörde, die keine Ortskenntnis hat.” Der Jagdvorsteher befürchtet gravierende Folgen: ” Die Reviere werden zum Großteil unverpachtbar sein. Die Pachterlöse werden mindestens sinken. Die Jagdgenossenschaften, damit alle Landeigentümer, werden auf den Wildschäden sitzen bleiben.” Für Peter Ropertz steht fest, dass Entscheidungen am bestem dort getroffen werden, wo sie ihre Auswirkungen haben. Deswegen fordert er Entscheidungen vor Ort bei den Verantwortlichen und nicht am grünen Kabinettstisch oder der Amtsstube.