Änderung der Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler (Gästebeitragssatzung)
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrter Herr Beigeordneter Diewald, meine sehr geehrten Damen und Herren,
vor Einführung des Gästebeitrages in der Gesamtstadt gab es viel kritische Begleitung zu diesem Produkt. Schnell hat die Hotelerie, Ferienwohnungs- und private Zimmervermieter erkannt, dass die Gästekarte viele interessante Leistungen beinhaltet, die von ihren Gästen sehr gerne genutzt werden und für diese einen echten Mehrwert darstellt. Für den Beherbergungsbetrieb kostenneutral!
Nach der Flutkatastrophe im Juli 2021 konnten diese Mehrwerte für Gäste nicht mehr angeboten werden. Folglich hat dieser Stadtrat im September 2021 die komplette Gästebeitragssatzung ausgesetzt, zumal nicht beruflich veranlasste Übernachtungen sehr selten waren.
Nun, da die ersten Beherbergungsbetriebe wieder ans Netz gehen und auch die ersten Leistungen aus der Gästekarte wieder nutzbar sind, steigen wir mit einem ersten Aufschlag wieder in die Gästebeitragssatzung ein, mit den vom Beigeordneten genannten verträglichen Beiträgen.
Bei den Leistungen ist sicherlich die Nutzung des ÖPNV eine der attraktivsten. Hier möchte ich namens der CDU Fraktion dem VRM ausdrücklich für sein diesbezüglich großzügiges Handeln mit dem Verzicht auf Ausgleichszahlungen in dieser Phase danken.
Die in dem einstimmig gefassten Beschlussempfehlung des Haupt-und Finanzausschusses weiteren Festlegungen im Detail unter b), c) und d), sowie der Beitragskalkulation unter a) stimmt die CDU Fraktion zu.
Christoph Kniel
Fraktionsvorsitzender