Beauftragung der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mit der Umsetzung erster Maßnahmen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
vor knapp zwei Monaten hat der Stadtrat beschlossen, eine Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft mbH zu gründen, dem Gesellschaftsvertrag zuzustimmen, die Gesellschaft mit Eigenkapital und einer Kapitalrücklage von je TEUR 500 auszustatten und die formalen Dinge beim Notar und Amtsgericht durch die Verwaltung zu veranlassen. Der Rat hat sich für eine Geschäftsführung entschieden, die Gesellschafterversammlung hat diese bestellt und diese ist seit Anfang November aktiv.
Neben dem Einfinden in die Thematik des Unternehmenszweckes wurde das Hauptaugenmerk auf die Rekrutierung von qualifiziertem Personal gelegt, um die Aufgabenübertragungen des Stadtrates an die Gesellschaft auch professionell abarbeiten zu können.
Die ersten Aufträge sollen nun heute seitens des Stadtrates erteilt werden, wobei es bei den aufgeführten Maßnahmen zunächst um die Leistungsphasen 0 und 1 geht. Grundlagenermittlung, genehmigungsrelevante Problemabklärungen, Raumprogramme für spätere Nutzer konzipieren und andere Vorarbeiten sind zu erledigen, damit sehr kurzfristig die städtischen Gremien die weiteren Schritte pro Maßnahme beraten und beschließen können.
Die in der Beschlussvorlage aufgezählten Maßnahmen aus dem noch in Arbeit befindlichen Maßnahmenplan mit über 1.400 Einzelposten im öffentlichen Bereich betreffen ganz wesentliche Teilgebiete der Innenstätte, Brückenbauwerke, Kitas, Sportstätten und Gebäude der Feuerwehr. Alle in dieser Phase ohne Priorisierung und auch nicht alle auf einmal in Vorbereitung zur Umzusetzung.
An dieser Stelle möchte ich für die CDU Fraktion betonen, dass auch übergeordnete Behörden „Grundlagenermittlungen machen müssen und das möglichst bald. Hier sind wichtige Entscheidungen zu treffen, die Voraussetzungen sind für das weitere Tun der Stadt, der Aufbau- und Entwicklungsgesellschaft, aber auch der Bürgerinnen und Bürger z. B. den Flussverlauf der Ahr verbindlich festlegen, Hochwasserschutzmaßnahmen definieren oder auch die Bedingungen für Bauwerke im Überschwemmungsgebiet festlegen etc. etc. Dies sind wichtige Voraussetzungen für die Realisierung und Umsetzung der städtischen Maßnahmen und die Arbeit der Gesellschaft.
Es reichen u. E. keine Absichtserklärungen, es geht um verbindliche Richtlinien und Leitplanken zum Aufbau und für eine intelligent Entwicklung.
Meine Damen und Herren, die CDU Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folgen und zustimmen.
Christoph Kniel
Fraktionsvorsitzender